1. absehbare Insolvenzwelle, Insolvenzanfechtung, Limitrestriktionen, Exzedenten-Kreditversicherung; prüfen Sie auch Ihre Lieferanten!

Die Passiva aus Insolvenzen lagen in Deutschland in den ersten 3. Quartalen 2021 schon höher als vor Pandemie-Beginn. In Österreich sind die Insolvenzen seit Jahresbeginn bis ca. Mitte April 2022 um 110 % gestiegen, auch berichten die Kreditversicherer von einem Anstieg an Inkassofällen und wieder verstärkter Nachfrage nach Kreditversicherungen.

Dadurch ergeben sich in Zukunft automatisch auch mehr Insolvenzanfechtungsfälle, insbesondere wenn Sie nach Deutschland exportieren. Hier ist ein Überprüfung bestehender Deckungskonzepte anzuraten.

Gab es zu Beginn der Pandemie noch teilweise große Probleme bei div. Limiten, u.a. für Exporte in der Holzbranche nach Italien, so hat sich diese Situation dann im 2. Halbjahr 2021 stark verbessert. Wie die aktuellen Themen Lieferketten, Krieg und Inflation auf die Zeichnungspolitik der Versicherer wirken, ist noch nicht absehbar. Aber wir sehen natürlich in preis-sensitiven Branchen teilweise extrem steigenden Bedarf an Kreditlimiten.

Bei Limit-Restriktionen helfen wir als Fachmakler für teilversicherte und unversicherte Kunden diese mit einer Exzedenten- oder Top-Up-Kreditversicherung einzudecken.

Nicht nur Kunden sondern auch Lieferanten – wenn man zB von einigen wenigen abhängig ist – sollte man verstärkt prüfen und Lieferanten bei Bedarf gegen Nichtlieferung/Insolvenz absichern. Vor allem aufgrund der Lieferkettenproblematik ist dieses Thema nun wieder sehr aktuell.

Die Versicherung des Fabrikationsrisiko kann helfen, bei Limitrestriktionen zumindest schon angearbeitete Aufträge noch fertigstellen zu können.

2. Verhalten der Kreditversicherungskunden – Obliegenheiten

Wir empfehlen Kreditversicherungs-Kunden, die bestehenden Obliegenheiten in deren Polizzen exakt einzuhalten. Sollten Sie Schulungsbedarf zB für neue Kollegen haben, so helfen wir gerne mit Trainings zusammen mit dem jeweiligen Kreditversicherer.

Überfälligkeiten bei versicherten Kundenforderungen sind daher nach wie vor speziell zu beachten und zu melden. Bei einem Anbieter entsteht der Versicherungsfall z.B. schon zwei Monate nach Überfälligkeit, und diese Meldung sichert somit die Liquidität durch die Entstehung eines Versicherungsfalles. Aber vielfach wird übersehen, dass ab einem gewissen Zeitpunkt der Überfälligkeiten (manchmal eben schon nach 2 Monaten) oder Ablauf des Äußersten Kreditzieles zukünftige Lieferungen automatisch nicht mehr unter Versicherungsschutz stehen. Sprechen Sie uns als Fachmakler an, um hier entsprechende Lösungen auszuarbeiten.

Auch Meldefristen für die Zusatzdeckung Zahlungsverzug und Inkassofristen sind zu beachten.

Und nicht zuletzt streichen Sie bitte immer wieder jene Kreditlimite die Sie sicher nicht mehr brauchen (am besten tagesaktuell)  bzw. beantragen Sie rechtzeitig Erhöhungsanträge (bei Umsatzwachstum mit dem Kunden) und lassen Sie neue Abnehmer möglichst früh und vor Vertragsabschluss auf deren Bonität durch den Kreditversicherer prüfen.

3. Bestellbetrug über Warenkreditversicherung, Vertrauensschaden- oder Cyber-Versicherung

Auch betrügerische Delikte steigen in Zeiten von Corona. So gibt es bereits mehr Delikte durch Lieferanten oder Kunden, oder insbesondere Lieferanten und Kunden, die sich als solche ausgeben, als durch externe Hacker!

Der Bestellbetrug kann in einer Vertrauensschaden-/Cyber-Versicherung abgesichert werden, ev. aber auch einfach als Zusatz zu einer bestehenden Warenkreditversicherung. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.

  • Da Cyber Versicherer – vor allem für  große Industrieunternehmen über 100 Mio Umsatz – immer mehr Deckungsausschlüsse und höhere Prämien kalkulieren, kann eine Vertrauensschaden-Versicherung hier einiges abfedern und Absicherung gegen Vermögensschäden durch unerlaubte (auch vorsätzliche) Handlungen der Mitarbeiter, aber auch durch dritte Personen wie zB EDV-Dienstleister und Hacker anbieten.

4. Liquidität durch Kautionsversicherungen anstelle von Bankgarantien; Factoringlösungen

Unternehmen, die Haftrücklässe, Erfüllungs- oder Anzahlungsgarantien etc. benötigen, sollten gerade jetzt und im weiteren Verlauf der Krise die Möglichkeiten über Kautionsversicherer prüfen.

Wir holen hier gerne Angebote von österreichischen, deutschen und internationalen Anbietern ein mit bestem Rating ein. Zumeist können wir Avalrahmen  ohne Besicherungen anbieten. Schaffen Sie Liquidität durch die Entlastung des Kontokorrentrahmens bei Ihrer Hausbank, indem Sie Kautionsversicherungen abschließen (auch bei mehr als einem oder zwei Anbietern!).

Factoringlösungen im Ein- oder Zweivertragsmodell (mit Kreditversicherung) bieten wir über unsere Partner an.

Ein unabhängiger (von shareholder value / Bankeneinfluss etc), fachlich und internationaler vernetzter Kreditversicherungsmakler ist daher aktuell wichtiger denn je. Wir freuen uns wenn Sie uns kontaktieren.

Rufen Sie uns einfach an: 02272 62300 oder 0664 468 1 456 oder schreiben Sie uns an gt@cib-kreditversicherung.at