Absicherung politischer Risiken(Bürger-) Krieg, Terrorismus, Unruhen, Boykott, Streiks, Blockaden, zwischenstaatliche Lizenzentzüge und Embargos, verhängte Sanktionen, … – Es gibt heute leider viele politische Risiken, die drastische Auswirkungen auf Ihr Exportgeschäft haben können. Dabei geht es nicht nur um Sachschäden bei Investitionen. Schon die vorübergehende Betriebsunterbrechung und damit einhergehende entgangene Gewinne können existenzgefährdend sein.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Fallstricke, die im Exportgeschäft lauern, etwa:

  • Transferrisiko: Ihrem Schuldner wird es unmöglich gemacht, offene Forderungen in seiner Landeswährung zu überweisen, weil der Staat den Zahlungstransfer nicht durchführen kann oder will.
  • Konvertierungsrisiko: Der Staat, in den Sie liefern, verfügt nicht über ausreichend Devisen, um Inlandswährung in die gewünschte Währung umzutauschen.
  • Zahlungsverbotsrisiko: Der Staat verhindert, dass Ihr Schuldner seine Verbindlichkeiten erfüllt.
  • Moratoriumsrisiko: Der Staat erlaubt nur eine Teilzahlung oder verhängt Zahlungsaufschub für Überweisungen ins Ausland.

Bei Investitionen oder Beteiligungen im Ausland, insbesondere in Schwellenmärkten, drohen außerdem Gefahren wie Enteignung, Beschlagnahme oder Verstaatlichung von Produktionsstätten oder etwa der Entzug von Lizenzen.

Versicherungsschutz im Exportgeschäft

Eine Versicherung gegen politische Risiken schützt Sie vor diesen Gefahren. Neben den genannten Sachschäden oder entgangenen Gewinnen bei Investitionen deckt sie im Unterschied zur klassischen Kreditversicherung auch

  • Zahlungsverpflichtungen von Ministerien oder Unternehmen der öffentlichen Hand,
  • Vertragsbruch durch staatliche Stellen,
  • Nichtzahlung nach Lieferung durch öffentlich-rechtliche Abnehmer oder Zahlungsverhinderung durch politische Einflussnahme auf private Kunden,
  • Nichtlieferung Ihres öffentlich-rechtlichen Lieferanten (oder politischer Einfluss auf die Lieferung von privaten Lieferanten), nachdem Sie eine An- oder Vorauszahlung geleistet haben,
  • Nichtzahlung durch die finanzierende Bank (Dokumenten-Akkreditiv)

ab. Neu sind auch Kombiprodukte, die zusätzlich gegen Terrorismus versichern.

Eine typische Deckung für Anlagen und/oder Investitionen ist die Absicherung der „CEND risks“ (Confiscation, Expropriation, Nationalisation, Deprivation), also gegen Beschlagnahme, Enteignung, Konfiszierung und Verstaatlichung.

Sie haben Interesse an der Absicherung politischer Risiken oder möchten einen Vergleich mit dem Angebot des Exportkreditversicherers? Rufen Sie uns einfach unter +43 664 468 1 456 an, schreiben Sie uns eine » E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf der rechten Seite (Rückruf-Service). Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

 

PS: Wollen Sie Projektgeschäfte (z. B. Anlagenbau) absichern, schicken Sie uns bitte den Fragebogen für Investitionsgüter-Kreditversicherung (IGKV):
Bei Warenlieferungen und Dienstleistungen verwenden Sie bitte den Fragenbogen zu Einzelversicherungen (Single Buyer Polizzen):

Staatliche und private Export-Kreditversicherer

Politische Risiken können sowohl von staatlichen Export-Kreditversicherern (ECAs: export credit agencies) als auch vom privaten Versicherungsmarkt abgesichert werden. Während sich private Kreditversicherer vorrangig auf „marketable risks“ – Risiken in OECD-Staaten mit kurzen Zahlungszielen – konzentrieren, bieten ECAs Deckung für Risiken in Schwellenmärkten und Entwicklungsländern mit kurzen wie langen Laufzeiten, sowie auch bei Projektgeschäften.

Die – oft sehr günstige – Exportförderung des Staates beruht auf einem umfassenden Garantiesystem und dem Prinzip der Förderung der österreichischen Wirtschaft. Darüber hinaus bieten die Garantien und Wechselbürgschaften (für Inlandsrisiken wie etwa die Insolvenz des Exporteurs oder der Hausbank) des Bundes Zugang zu attraktiven Finanzierungen für internationale Geschäfte.

Allerdings muss sich jede ECA an die Vorgaben des OECD-Konsensus halten. Der private Markt kann hingegen beispielsweise auch

  • bei bereits laufenden Geschäften einsteigen,
  • auf Anzahlungen im Maschinenbau verzichten,
  • nur Ausschnittsdeckungen anbieten oder
  • von inländischer Wertschöpfung als Vorbedingung ablassen (bei ECAs nur bei den besten Länderkategorien möglich).

Eine Indeckungnahme über den privaten Versicherungsmarkt ist vor allem dann das Mittel der Wahl, wenn ECAs keine freien Kapazitäten haben.

Im Vergleich zu ECAs, die maximale Kreditlaufzeiten zu beachten haben, sind bei privaten Kreditversicherern Laufzeiten bis zu 10 Jahren oder sogar noch länger absicherbar. Die Ausfallhaftungen betragen dabei zwischen 90 und 95 %. Einzelne Syndikate / Versicherungsgesellschaften haben enorme Kapazitäten bis zu € 100 Mio. je Projekt verfügbar. Am privaten Versicherungsmarkt Lloyd’s of London gibt es nahezu 30 Spezialversicherer, die zum Teil auch aus dem deutschen Sprachraum Polizzen in deutscher Sprache ausstellen.

Wer braucht solche Deckungen?

  • Unternehmen, die an Kunden oder staatliche Stellen in Schwellenländern oder Dritte-Welt-Ländern liefern
  • Unternehmen mit Investments oder Auslandsniederlassungen
  • Rohstoffhändler
  • Contractors / Subcontractors