Wenn nach einem guten Ende trotzdem noch ein böses folgt, kann Sie eine Insolvenzanfechtungs-Versicherung vor großem Schaden bewahren. Und aktuell diskutiert die EU die Möglichkeit der Insolvenzanfechtung nach deutschem Vorbild (auch wenn die Rückwärtsbetrachtung nicht 4 sondern ev. nur 1 Jahr betragen soll) in allen EU 27 Ländern. Dh eine Absicherung der Exportmärkte betr. Insolvenzanfechtung zusätzlich zur Kreditversicherung wird immer wichtiger.

Sie denken, die von Ihren Kunden bereits bezahlten Rechnungen sind Unternehmenskapital? Das kann manchmal ein Irrtum sein, vor allem wenn Sie bei der Zahlungsweise Ihrer Debitoren tolerant sind. Denn durch eine Insolvenzanfechtung kann aus Ihrem Kapital wieder eine Insolvenzforderung (Masseforderung) werden…

Ein gründlich geplantes und umgesetztes Kreditmanagement ist daher immer von Vorteil. Es kann verhindern, dass bereits verdiente Umsätze bei Insolvenz Ihres Geschäftspartners nachträglich vom Insolvenzverwalter unter dem Titel der Gläubigerbenachteiligung angefochten werden, um die Masse im Insolvenzverfahren zu erhöhen.

Wann kann eine bereits beglichene Leistung oder Lieferung angefochten werden?

Insolvenzanforderungen sind in vielen Rechtsordnungen möglich. In Österreich wird dies durch das Anfechtungsrecht in der Konkursordnung geregelt. Die Frist für die Geltendmachung einer Insolvenzanfechtung beträgt in Österreich ein Jahr und in Deutschland drei Jahre.

Angefochten werden kann wegen:

  •  objektiver Begünstigung (zwei Monate vor der Insolvenz bzw. ein Monat in Deutschland),
  • Kenntnis der Begünstigungsabsicht (zwei Monate vor der Insolvenz; nicht in Deutschland),
  • Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (sechs Monate vor Insolvenzeröffnung, drei Monate in Deutschland – in Österreich sehr üblich),
  • Benachteiligungsabsicht (wird in Österreich ohne Vorsatz bis zu zwei Jahre rückwirkend angefochten, in Deutschland unabhängig vom Vorsatz bis zu zehn Jahre!).

Ratenzahlungsvereinbarungen, außergerichtliche Vergleiche, die Übergabe an ein Inkassobüro oder Valutierungen und Stundungen von größeren Beträgen, im Extremfall aber schon reine Zahlungserinnerungen können bei Insolvenz Ihres Debitors zu einer nachträglichen Insolvenzanfechtung führen.

Kreditversicherungen reichen im Falle einer Kundeninsolvenz oft nicht aus

Selbst eine bestehende Kreditversicherung mit einem Kreditlimit für das betroffene Unternehmen reicht hier oft nicht aus, da ja die maximalen Außenstände (im Einzelfall Umsätze) versichert sind. Unter Umständen werden aber nicht nur einzelne Rechnungen angefochten, sondern alle Umsätze, die schon Jahre vor der Insolvenz getätigt wurden. Bei regelmäßigen Lieferungen von beispielsweise € 10.000,- pro Monat ergibt sich bei einer Insolvenzanfechtung über drei Jahre der stattliche Betrag von € 360.000,- – beträchtliche Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr sowie vom Insolvenzverwalter rückgeforderte Zinsen noch nicht berücksichtigt.

Gerade in Deutschland ist die Gefahr hoch, wenn Sie Kenntnis von der Schieflage Ihres Kunden hatten. Denn nach § 133 der deutschen Insolvenzordnung kann bis zu 10 Jahre rückwirkend angefochten werden. Die Insolvenzverwalter setzen dies in der Praxis rigoros um, und es gibt in Deutschland kaum ein Mittelstandsunternehmen, das noch nicht in Anspruch genommen wurde.

Zwar soll das Gesetz im Frühjahr 2016 entschärft werden, doch der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch ungewiss. Und ob das Senken des Anfechtungszeitraums von 10 auf 4 Jahre mittelständischen Unternehmen mehr Sicherheit bringt, darf bezweifelt werden. Zudem soll die Beweislast, dass Sie als Unternehmer nichts von den Schwierigkeiten Ihres Kunden gewusst haben, auf den Insolvenzverwalter übergehen. Bleibt nur abzuwarten, ob ein Richter schleppende Zahlungen des Schuldners als ausreichend für eine Vorsatzanfechtung auslegen oder nicht.

Schutz für Unternehmer: Insolvenzanfechtungs-Versicherung

Eine Insolvenzanfechtungs-Versicherung bietet Schutz gegen die angefochten Beträge (bis zu 10 Jahre rückwärts). Sie deckt fallweise offene Rechnungen, Zug-um-Zug-Geschäfte, Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr der Anfechtung (Abgleich mit bestehender Rechtsschutzversicherung!) sowie Zinszahlungen und sonstige „Zusatzgebühren“ der Insolvenzverwalter ab. Deckungen für bereits eingetretene Insolvenzen, bei denen noch nicht angefochten wird, sind von Fall zu Fall ebenso möglich.

Versicherbar sind derzeit alle EU-Länder plus Norwegen, die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Sie können eine Insolvenzanfechtungs-Versicherung auch ohne Kreditversicherung abschließen bzw. bei bestehender Kreditversicherung auch einen anderen Anbieter wählen. Da die Deckungsbausteine der Versicherer stark voneinander abweichen, ist eine gründliche Analyse, Beratung und ein Angebotsvergleich durch einen unabhängigen Fachmakler für Kreditversicherungen sehr ratsam. Ich stehe Ihnen dabei gerne zur Seite.

Nutzen Sie einfach das nebenstehende Rückruf-Service-Formular oder schreiben Sie mir per E-Mail oder rufen Sie mich unter +43 2272 62300 an. Ich freue mich, Sie und Ihr Unternehmen persönlich kennen zu lernen und mit Ihnen gemeinsam eine starke Basis zum Schutz Ihrer Liquidität aufzubauen.