Garantien, Bürgschaften und Kautionen sind in vielen Branchen nicht wegzudenken. Aufträge werden häufig nur noch mit solchen Sicherheitseinbehalten vergeben. Als Basis für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zeigen Sie Ihrem Geschäftspartner damit, dass Sie zahlungsfähig und zuverlässig sind. Erster Ansprechpartner bei Avalen ist dabei meistens die eigene Hausbank. Mit einem erheblichen Nachteil:

Garantie- oder KautionsversicherungAvalkredite in Form von Garantien werden Ihrer Kreditlinie voll angerechnet. Sie belasten Ihr Gesamtobligo und schränken dadurch Ihren Liquiditäts-Spielraum ein. Größere Unabhängigkeit und eine unangetastete Liquidität erreichen Sie, wenn Sie dabei auf kluge Alternativen zurückgreifen: Kreditversicherer und spezialisierte Allspartenversicherer übernehmen für Ihr Unternehmen Garantien und Kautionen gegenüber Ihrem Auftraggeber. Mit klaren Vorteilen: Garantie- oder Kautionsversicherungen…

  • schonen Ihre Liquidität, da sie Ihr Kreditobligo nicht berühren,
  • benötigen im Vergleich zu Banken weniger (oder gar keine) Sicherheiten,
  • sind bei der Abänderung von Haftrücklässen gebührenfrei,
  • genießen eine hohe Akzeptanz (vergleichbar mit Großbanken).

Holen Sie sich jetzt zusätzliche Liquidität …

… durch neue Linien – anstelle von oder zusätzlich zu bestehenden Bankgarantien. Laden Sie sich dazu einfach den nebenstehenden Fragebogen auf Ihren Computer und schicken Sie diesen ausgefüllt an gt@cib-kreditversicherung.at

Fragebogen KMU & Großunternehmen

Für kleinere Unternehmen im Handwerksbereich, Bau- und Bauhilfsgewerbe gibt es attraktive Angebote bis zu Kreditlimithöhen von € 200.000,- (bei maximalen Einzellimits zwischen € 10.000,- und € 50.000,-), speziell für Haftrücklass-, Deckungsrücklass-, sowie Erfüllungsgarantien. Bitte verwenden Sie dazu diesen Fragebogen:

Fragebogen Gründer & Kleinbetriebe

Das Tagesgeschäft braucht meist rasches und flexibles Agieren. Deshalb erhalten Sie von uns schnellstmöglich die besten Angebote! Und wir helfen Ihnen, die gewünschten Garantien und Kautionen einfach und sicher abzuwickeln.

Garantie- oder Aval-Arten

Bei öffentlichen oder privaten Ausschreibungen wird oft als Ergänzung zu Ihrem Angebot eine Bietungsgarantie gefordert (in der Höhe zwischen 1 % und 5 % der Angebotssumme). Diese soll gewährleisten, dass Sie
– sich nach dem Geschäftsabschluss an Ihr Angebot halten bzw. es nicht zurückziehen,
– den Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist unterschreiben,
– die festgeschriebene Liefer-/Leistungsgarantie erbringen.
Bei Großaufträgen und Sonderanfertigungen verlangt der Lieferant oder Produzent häufig eine Anzahlung, um
– seine Sublieferanten zu bezahlen oder den Einkauf von Rohstoffen zu finanzieren,
– bei Spezialanfertigungen das Annahmerisiko zu minimieren, falls der Besteller einen günstigeren Anbieter findet.
Sie deckt die ordnungsgemäße Ausführung vertraglich vereinbarter Lieferungen und Leistungen.
Sichert dem Begünstigten (Käufer) seine Gewährleistungsansprüche, die durch eventuelle Mängel bei der erbrachten Lieferung oder Leistung entstanden sind. Behält sich der Begünstigte einen Teil des Rechnungsbetrages zur Abdeckung möglicher Gewährleistungsansprüche ein, kann der Verkäufer mittels einer Gewährleistungsgarantie die Auszahlung der gesamten Vertragssumme vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erreichen.
Vor allem in der Bau- und Anlagenbau-Industrie kann sich der Käufer für die Dauer der Gewährleistungsfrist einen Teilbetrag einbehalten, um für die Ausbesserung aufgetretener Mängel zu sorgen oder gegen diese Mängel aufzurechnen. Mit einer Haftrücklassgarantie erhält der Verkäufer bzw. Leistungserbringer die volle Bezahlung schon vor Ablauf der Gewährleistungfrist, während der Leistungsempfänger gegen Mängel geschützt bleibt. Die Garantie beläuft sich auf die volle Höhe des Haftrücklasses (5 – 15 % des Kaufpreises) erstreckt sich wie die Gewährleistungsfrist über mehrere Jahre.
Der Deckungsrücklass sichert Überzahlungen ab, die bei Abschlagszahlungen bei Bauvorhaben entstehen können. Er wird oft von der jeweiligen Rechnung abgezogen und mit der Schlussrechnung zur Rückzahlung fällig. Er kann aber auch auf den Haftrücklass angerechnet werden. Mit einer Deckungsrücklassgarantie erhält der Auftragnehmer alle Teilzahlungen ohne Abzug, weil diese eventuelle Überzahlungen des Auftraggebers absichert.
Wir beraten Sie gerne auch beim Bedarf von Garantie-Sonderformen, wie z. B.:
– Sondertexte (Vorgabe vom Auftraggeber) für Garantieversicherungen sind möglich
– Garantien mit 10-jähriger Laufzeit (Haftrücklässe) sind verhandelbar
– Unbefristete Bürgschaften für Deutschland, wenn Sie nach Deutschland exportieren und Ihre Hausbank nicht bereit ist, solche auszustellen
– Gewerbliche Mietkautionen, womit Sie durch Zahlung einer fix kalkulierbaren Versicherungsprämie hohe Kautionsbeträge einsparen
– ARGE’s und Promessen