„Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“ – Wo immer dieses Sprichwort, das unter anderem Wilhelm Busch zugeschrieben wird, zutreffen mag, an einem Ort hat es ganz sicher keine Berechtigung: am heutigen Markt. Vertrauen, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Transparenz sind heute Kerngrößen und unabdingbare Werte für jedes erfolgreiche Unternehmen.

Vertrauensschadenversicherung
Und ein Verruf dieser Werte ist immer möglich – ganz gleich, wie groß Ihr Unternehmen ist und wie gut Sie Ihre Mitarbeiter, Führungskräfte und Dienstleister (zu) kennen (glauben). Denn rufschädigendes Verhalten oder kriminelle Handlungen wie etwa Unterschlagung, Untreue, Täuschung, Fälschung oder Betrug geschehen nicht immer nur arglistig und böswillig.

Manchmal geraten die loyalsten Menschen in Ausnahmesituation, wo sie keinen anderen Ausweg sehen, als Ihr Unternehmen in irgendeiner Form zu missbrauchen. Vielleicht ist es der langjährig beschäftigte Buchhalter, der der Spielsucht anheimgefallen ist, und dem nichts anderes mehr einfällt, als Kundengelder auf sein Konto zu überweisen, um seine Schulden zu bezahlen. Oder ein Mitarbeiter wird durch eine teure Scheidung in ein so tiefes Loch gerissen, dass jede Vernunft aussetzt. Wer will schon so genau in einen Menschen hineinsehen können?

Die Folgen eines daraus resultierenden Vertrauensschadens sind oft gravierend: Mitarbeiterverlust, Rufschädigung, Kundenverlust. Und nicht zu vergessen: erhebliche finanzielle Schäden bis hin zur Existenzgefährdung, etwa weil

  • dringend benötigte Liquidität verloren geht,
  • durch Rechtsverfolgung und Schadensermittlung oft hohe Zusatzkosten entstehen,
  • sich Eigenkapitalquote und Bilanzzahlen verschlechtern und damit die weitere Finanzierung erschwert wird oder sich erheblich verteuert,
  • die Unternehmensplanung bei Bilanzmanipulationen auf falschen Daten beruht.

Die Vertrauensschaden-Versicherung ist eine klassische Sparte von Kreditversicherungs-Fachmaklern. Sie bietet auch umfassenden Schutz bei sogenannten „fake president“ , „ceo-fraud“, „man-in-the-middle“, „payment diversion fraud“ Fällen. Trotzdem bleiben Schäden verursacht durch Mitarbeiter um einiges häufiger als Schäden durch Hacker. Und als geschäftsführender Manager sollte man sowieso eine VSV abschließen, schon alleine aus Haftunggründen (Geschäftsführer-Haftung).

Was deckt die Vertrauensschaden-Versicherung?

Die Vertrauensschaden-Versicherung hilft bei vorsätzlichen und betrügerischen Handlungen von Vertrauenspersonen, wie z. B.

  • dem Management,
  • den Mitarbeitern, aber auch
  • von externen Dienstleistern.

Auch der Baustein Fahrlässigkeit kann neuerdings von einigen Anbietern gekauft werden, zB wenn die Buchhalterin den IBAN Code falsch tippt und Geld an andere Konten überwiesen wird etc.

Sie bietet Versicherungsschutz vor Wirtschafts- und Computer-Kriminalität durch Vertrauenspersonen und vor Internet-Kriminalität durch Dritte (Hacker-Schäden, auch ohne Bereicherungsabsicht!), sowie den daraus abgeleiteten wirtschaftlichen Folgen. Die Mitversicherung von Schäden, die bereits vor Versicherungsbeginn verursacht wurden, ist möglich. Eventuell ausgeschiedene Mitarbeiter bleiben während des Bestehens der Versicherung mitversichert.

Cyber-Versicherung

Als Ergänzung zu einer Vertrauensschaden-Versicherung (VSV), wo es u.a. um „Kredit gegenüber den Mitarbeitern“ geht (im Gegensatz zu Kredit gegenüber Abnehmern in der Kreditversicherung), bieten sich Cyber-Versicherungsbausteine an, welche im Rahmen einer VSV mitabgeschlossen werden können – zu günstigen Prämiensätzen bei hohen Deckungssummen. Mittelbare Schäden können leicht in erstklassigen VSV oder Crime Versicherungen abgeschlossen werden und sind dann besonders wichtig, wenn zB keine Cyber Versicherung vorhanden ist oder einfach nicht mehr angeboten wird.

Beispiele für Cyber-Schäden können sein:

  • Der Computer wird verschlüsselt, weil ihr Ferialpraktikant versehentlich auf einen infizierten Email-Anhang geklickt hat.
  • Ein Hacker verschafft sich Zugang zu Ihrem Computersystem, forscht Geschäftsgeheimnisse aus und erpresst Sie danach.
  • Sie vergessen einen Datenträger mit vertraulichen Infos im Restaurant. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ALLE Betroffenen zu informieren.

Cyber Versicherungen bieten Krisenpläne, Krisenmanagement und Schadenregulierung wie die Erstattung der entstandenen Eigen- und Vermögensschäden.

Absicherung von Bestellbetrug – payment diversion fraud

Die Absicherung gegenüber Bestellbetrug ist wiederum alternativ mit einer Internet- und Wirtschaftskriminalitäts-Polizze in Kombination mit einer Kreditversicherung deckbar, falls Betrüger die Identität realer Unternehmer benutzen, um Waren und Leistungen zu stehlen. Auch wenn Sie ein Kreditlimit auf das tatsächliche Risiko haben, nützt die bestehende Kreditversicherung nicht. Der Grund: Da der eigentliche Kunde, dessen Identität missbraucht wurde, nicht der tatsächliche Empfänger der Lieferung oder Leistung ist, ist zwischen dem Unternehmen und seinem versicherbaren Kunden kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Als Ergänzung zu einer Vertrauensschadenversicherungs-/Crime-/Cyber-Polizze sollte auch eine Cyber-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Hier sind in jüngster Zeit einige sehr hohe Schäden entstanden. Die Erfahrung der Versicherungsbranche mit dieser Sparte ist noch relativ jung.

Cyber-Haftpflichtversicherung

Die Cyber-Haftpflichtversicherung bietet u.a. Versicherungsschutz für Ansprüche, die gegen Versicherte oder einen externen Dienstleister (z.B. bei Server-Auslagerung!) wegen einer Datenschutzverletzung, einer Vertraulichkeitserklärung, einer Netzwerksicherheitsverletzung oder z.B. wegen rechtswidriger Kommunikation geltend gemacht werden.

Weiters werden hier diverse Eigenschäden (Betriebsunterbrechungsschäden) ersetzt, verursacht durch die Nichtverfügbarkeit (auch teilweise) des Computer Systems aufgrund eines Cyber-Angriffs, fehlerhafter Bedienung oder unvorhergesehener technischer Probleme des Computersystems.

Sie haben Interesse an einer Vertrauensschaden-Versicherung? Dann senden Sie uns bitten den folgenden Fragebogen. Oder rufen Sie uns vorab unter +43 664 468 1 456 an, schreiben Sie uns eine » E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf der rechten Seite (Rückruf-Service). Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Informationen für Ihre Vertrauensschaden-Versicherung

    Für eine Indikation senden Sie uns bitte folgende Daten und Angaben:

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    Firmierung und Adresse Ihres Unternehmens *

    Anzahl Ihrer Mitarbeiter *

    Besteht eine D&O-Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung)? *

    JaNein

    Möchten Sie Tochtergesellschaften mitversichern? (Falls ja, bitte Angabe der Länder und der jeweiligen Mitarbeiterzahl)

    Wird Ihre EDV durch eine eigene Abteilung oder externe Dienstleister verwaltet? *

    InternExtern

    Gab es in der Vergangenheit schon Vertrauensschäden? (Falls ja, in welcher Höhe und waren diese versichert?)

    Gibt es derzeit Drohschäden (Vorermittlungen etc.)? *

    JaNein

    Sind Sie derzeit versichert? (Falls ja, bei welcher Gesellschaft und mit welchem Kündigungsdatum?) *

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